Vertragsbedingungen 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (CD-ROM) aufgezeichnete AntiVirenKit und die Programmbeschreibung. Sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. G DATA macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. 2. Umfang der Benutzung G DATA gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), AntiVirenKit auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)) und auch nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. 3. Besondere Beschränkungen Dem Lizenznehmer ist untersagt, a) AntiVirenKit von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, b) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von G DATA das AntiVirenKit abzuändern. 4. Inhaberschaft an Rechten Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das AVK aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist nicht damit verbunden. G DATA behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 5. Vervielfältigung Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen einer Sicherheitskopie, die jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden darf, ist erlaubt. 6. Dauer des Vertrages Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung von AntiVirenKit erlischt automatisch und ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original CD-ROM einschließlich etwaiger UPDATES/UPGRADES sowie das schriftliche Material zu vernichten. 7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung G DATA macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die G DATA aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. 8. Änderungen und Aktualisierungen Es haben jeweils unsere neuesten Servicebedingungen Gültigkeit. Die Servicebedingungen können jederzeit, ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert werden. 9. Gewährleistung und Haftung von GDATA a) G DATA gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist. b) Sollte der Datenträger (die CD-ROM) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muß dazu die CD-ROM und eine Kopie der Rechnung/Quittung an G DATA zurücksenden. c) Als den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt G DATA keine Haftung für die Fehlerfreiheit des AntiVirenKit. Insbesondere übernimmt G DATA keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnissse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende, schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Verrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat G DATA, wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. d) G DATA haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens G DATA verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die maximale Entschädigungsleistung beträgt den Kaufpreis des AVK. 10. Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des Käufers. 11. Schlußbestimmungen Sind einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung als vereinbart.